Änderungsabnahmen

Foto: KDBusch/GTÜ

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure von INGENIEURTEAM GBR die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort in Oberthulba ausstellen. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Joachim Heinlein und Mitarbeiter nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.

Teilegutachten

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart - und somit INGENIEURTEAM GBR als Partner - hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang hilft Ihnen  INGENIEURTEAM GBR bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich.